ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Kauf und Verkauf
1 – DAS ANGEBOT Das Angebot des Verkäufers erfolgt mündlich, schriftlich oder elektronisch und ist – sofern eine Annahmefrist gesetzt wurde – für die angegebene Frist gültig. Die Annahme des Angebots durch den Käufer ist nur gültig, wenn sie innerhalb der angegebenen Frist erfolgt. Darüber hinaus ist die elektronische Annahme des Angebots durch den Käufer nur dann gültig, wenn sie vom Verkäufer bestätigt wurde. Sofern keine Annahmefrist gesetzt wurde, bleibt das Angebot zwei Werktage lang gültig, sofern das Fahrzeug nicht verkauft wurde.
2 – DIE VEREINBARUNG Die Vereinbarung muss immer schriftlich oder elektronisch festgehalten werden. Dem Käufer muss eine Kopie einer schriftlichen Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Das Fehlen einer schriftlichen oder elektronisch aufgezeichneten Vereinbarung führt jedoch nicht zur Nichtigkeit dieser Vereinbarung.
4 – RISIKO Das Fahrzeug befindet sich bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Verkäufers. Das zu tauschende Fahrzeug geht erst dann in das Eigentum des Verkäufers über, wenn es ihm tatsächlich übergeben wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt der Kauf des Fahrzeugs auf Rechnung und Gefahr des Käufers und alle Kosten gehen zu seinen Lasten. Dazu gehören auch die Kosten für die Wartung und alle Schäden, die aus irgendeinem Grund entstehen, einschließlich aller Schäden, die dadurch entstehen, dass die vollständige Zulassungsbescheinigung nicht vorgelegt werden kann.
Reparatur und Wartung
5 – DER AUFTRAG Der Auftrag zur Ausführung der Arbeiten wird mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt. Ein vom Auftraggeber elektronisch erteilter Auftrag kommt erst nach Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Auf Wunsch wird dem Auftraggeber eine Kopie einer schriftlichen Bestellung ausgehändigt.
6 – PREISANGEBOT Der Kunde kann vor oder bei der Auftragserteilung ein Angebot über den Arbeitspreis verlangen. Der angegebene Preis und die angegebene Laufzeit sind ungefähre Angaben, es sei denn, der Kunde und der Reparaturbetrieb einigen sich auf einen Festpreis. Wird der angegebene Richtpreis um mehr als 40 % überschritten oder droht eine Überschreitung, muss sich der Reparaturbetrieb mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen, um die Mehrkosten zu besprechen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zu kündigen und dem Reparaturbetrieb Schadensersatz für die von ihm bereits durchgeführten Arbeiten zu gewähren.
7 – LAGERKOSTEN Wenn der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen nach Kenntnisnahme der Ausführung des Auftrags abgeholt hat, kann die Werkstatt eine Gebühr für die Lagerkosten erheben. Sofern ein Termin zur Abholung vereinbart wurde, beginnt die Zählung an diesem Tag. Die Lagerkosten betragen 20 Euro zzgl. MwSt. pro Tag.
8 – ZURÜCKBEHALTUNG Der Reparaturbetrieb kann das Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug ausüben, wenn und solange: – der Kunde die Kosten für die Arbeiten am Fahrzeug nicht oder nicht vollständig bezahlt; Kosten für zuvor vom Reparaturbetrieb am selben Fahrzeug durchgeführte Arbeiten nicht oder nicht vollständig begleichen - der Kunde zahlt auch andere Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Reparaturbetrieb/Verkäufer nicht oder nicht vollständig Zurückbehaltungsrecht, wenn die Streitigkeit über das Werk vor Gericht anhängig gemacht wurde.
9 – ERSATZTEILE Die ausgetauschten Teile werden dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrages zur Verfügung gestellt, sofern der Auftraggeber dies bei Auftragserteilung schriftlich verlangt hat. In allen anderen Fällen gehen die ausgetauschten Teile in das Eigentum des Reparaturbetriebes über, ohne dass der Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann. 10 – VOM KUNDEN BEIGESTELLTE TEILE Für vom Kunden selbst beigestellte Teile ist der Kunde für den daraus entstehenden Mehraufwand verantwortlich falsche, schwer montierbare oder anderweitig defekte Teile. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die betreffenden Teile oder für die ausgeführten Arbeiten, wenn diese nachweislich durch die betreffenden Teile zunichte gemacht wird.
Allgemeine Bestimmungen
11– DIE ZAHLUNG
DIREKTZAHLUNG Rechnungen sind sofort bei Abholung des Fahrzeugs zu begleichen. Bei Vereinbarung einer Zahlung auf Rechnung (z. B. bei B2B): Der Verbraucher/Vertrag muss den fälligen Betrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bezahlen. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage, mit Ausnahme von Bestellungen, bei denen eine andere Frist vereinbart wurde. Tut er dies nicht, wird der Unternehmer nach Ablauf dieser Frist eine kostenlose Zahlungserinnerung versenden und dem Verbraucher/Unternehmen Gelegenheit geben, den ausstehenden Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt dieser Zahlungserinnerung zu begleichen. Erfolgt die Zahlung nach Ablauf der Zahlungserinnerung immer noch nicht, ist der Unternehmer berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Verzugs Zinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen zu berechnen. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die dem Verkäufer/Reparaturbetrieb für die Durchsetzung einer Schuld entstehen, können der Gegenpartei in Rechnung gestellt werden. Die Höhe dieser Kosten unterliegt (gesetzlichen) Grenzen.
12 – BESCHWERDEN Ein Käufer/Kunde, der Beschwerden über den Verkauf eines Fahrzeugs oder über die Durchführung einer Reparatur oder über durchgeführte Wartungsarbeiten hat, muss sich mit seiner Beschwerde zunächst an den Verkäufer/Reparaturbetrieb wenden. Eine Streitigkeit über den Verkauf eines Fahrzeugs oder über die Durchführung von Reparaturen oder Wartungsarbeiten entbindet den Käufer/Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. 13 – FREISTELLUNGSKLAUSEL Unsere Haftung ist auf den von unserer Versicherung angebotenen Versicherungsschutz beschränkt. In den Fällen, in denen der Versicherer nicht zahlt und kein grobes Verschulden vorliegt, ist die Haftung auf den Nettorechnungsbetrag beschränkt.